Kann man sein High School-Programm verkürzen oder verlängern?

Sowohl als auch. Natürlich können Schüler den High School-Aufenthalt verlängern. Nämlich dann, wenn sie während des Aufenthalts in den USA feststellen, dass sie ihre Erfahrung gern noch intensivieren möchten. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall…

Wenn alles nicht den Erwartungen entspricht, wenn man trotz aller Bemühungen keinen Draht zu seiner Gastfamilie und / oder den Mitschülern findet usw. In diesem Fall ist es möglich, den Auslandsaufenthalt abzubrechen. Schließlich kann niemand gezwungen werden, das High School-Jahr bis zum letzten Tag durchzuziehen.

Abstimmung notwendig

Egal, ob verlängern oder verkürzen: Die Entscheidung betrifft stets mehrere Parteien. Daher ist es wichtig, diesen Schritt mit den Gasteltern, den eigenen Eltern und der Austauschorganisation abzustimmen.

  • Aufenthalt verkürzen

Zum Beispiel wegen starkem Heimweh oder Krankheit kürzer als geplant in den USA zu bleiben, stellt kein Problem dar. Schließlich hat man im Voraus mehr Leistungen bezahlt als man letzten Endes in Anspruch nimmt. Allerdings dürfte es schwierig werden, die Kosten im Nachhinein anteilig erstattet zu bekommen. Im Idealfall gelingt es der Austauschorganisation, den geplanten Rückflug bei der Fluggesellschaft umzubuchen statt einen neuen Flug zu buchen. So gehen zumindest die Kosten für die verfrühte Rückreise nicht zu Lasten des Schülers bzw. dessen Eltern.

  • Aufenthalt verlängern

Die Verlängerung des Aufenthalts ist zwar möglich, dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass es klappt. Die Gasteltern in den USA sollten frei entscheiden können, ob sie den Schüler länger als ursprünglich geplant bei sich wohnen lassen möchten oder nicht. Möglicherweise passt eine Verlängerung des Aufenthalts nicht in die eigene Planung. Oder aber die Gastfamilie kann sich aus finanziellen Gründen einen verlängerten Aufenthalt nicht leisten. Eventuell muss die Agentur also eine Ersatz-Gastfamilie suchen.

Zudem muss die High School zustimmen und das Visum muss verlängert werden. Denn: Wer sich ohne Visum im Ausland aufhält, gilt als „illegaler Einwanderer“. Ein Thema, auf das besonders die US-Regierung überaus empfindlich reagiert. Die meisten Austauschorganisationen wollen spätestens zur Hälfte des vereinbarten Aufenthalts Rückmeldung bekommen, falls eine Verlängerung geplant ist. Die Eltern in Deutschland bekommen dann die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.


Diese Austauschorganisationen freuen sich auf dich!


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